Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)
Aufgaben
Der VDD nimmt die Aufgaben wahr, die ihm von der Deutschen Bischofskonferenz im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich übertragen sind, insbesondere:
- Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbandes,
- Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen,
- Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse gemäß deren Satzung,
- Geschäftsführung der zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Dienst (Zentral-KODA),
- Koordinierung der Kommissionsarbeit des Verbandes (z. B. Finanzkommission, Personalwesenkommission),
- Geschäftsführung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs.
Außerdem Wahrnehmung rechtlicher oder wirtschaftlicher Aufgaben, die ihm mit Zustimmung der Diözesen im überdiözesanen Bereich übertragen werden, insbesondere:
- Statistik sowie Beauftragung und Auswertung von Umfragen,
- Vorbereitung und Durchführung der interdiözesanen Kirchenlohnsteuerverrechnung (Clearing-Verfahren),
- Vorbereitung und Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Bistümern,
- Abschluss von Rahmenverträgen mit Unternehmen,
- Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, etc.),
Beobachtung der Rechtsentwicklung auf den oben genannten Gebieten und ggf. Weitergabe von Anregungen zur Weiterentwicklung.